Segel- und Kanugemeinschaft Brucher Talsperre SKGB

Führerschein für Trailergespanne

Ab 2013 soll für Fahrzeugkombinationen aus einem PKW der Klasse B und einem Anhänger, deren Gesamtmasse zwischen 3.500 und 4.250 kg beträgt, eine theoretische Schulung von mindestens 2,5 Stunden, eine praktische Schulung von mindestens 3,5 Stunden sowie eine praktische Fahrstunde im öffentlichen Verkehr ausreichen. Der Unterricht muss in einer Fahrschule erfolgen. Für Fahrzeugkombinationen bis 3.500 kg Gesamtgewicht soll der Führerschein Klasse B weiterhin ausreichen, während für Kombinationen über 4.250 kg Gesamtgewicht der Anhänger-Führerschein BE erforderlich ist. Für Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 ergeben sich keine Änderungen.
Die EU-Kommission und das EU-Parlament wollten ursprünglich für Inhaber der Führerscheinklasse B das bisher zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg auf 1750 kg herab-setzen und die Länge der Gespanne auf sieben Meter beschränken. Für Trailer über 750 kg Gesamtgewicht sollte ein neuer Führerschein eingeführt werden. Der Deutsche Segler-Verband hatte sich mit anderen Sportverbänden und dem Deutschen Olympischen Sportbund gegen diese Verschärfungen ausgesprochen.

(Auszug aus: DSV-intern V/2010)

Ingo Brückner, 6. März 2011 #
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